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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,22987
LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12 B ER (https://dejure.org/2012,22987)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12 B ER (https://dejure.org/2012,22987)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B ER (https://dejure.org/2012,22987)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12
    Für die Zeit ab Antragseingang (13. Juni 2012) bis 13. Dezember 2012 bestand nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG eine vorläufige Verpflichtung des Antragsgegners zur Erbringung monatlicher Leistungen iH der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dh in jedem Fall in der vom SG ausgeworfenen Höhe von 229, 20 EUR monatlich (für Juni 2012 und Dezember 2012 jeweils anteilig), und zwar nach Maßgabe der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 verlautbarten Übergangsregelung (- 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12
    Der im Wege der einstweiligen Anordnung zu sichernde Anordnungsanspruch ergibt sich aufgrund einer verfassungsrechtlich gebotenen Folgenabwägung (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) im Hinblick auf die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Tragweite des gesetzlichen Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II für nichtdeutsche Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), deren Aufenthaltsrecht - wie bei dem die ungarische Staatsangehörigkeit besitzenden Antragsteller - (bislang jedenfalls nur) auf § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU beruht.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2012 - L 18 AS 1867/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (Urteil vom 04. Juni 2009 - C - 22/08 - juris) kann sich nämlich ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    So hält das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen - wie auch das SG - einen Anordnungsgrund (im Sinne eines Eilbedürfnisses) erst dann für gegeben, wenn Obdachlosigkeit droht bzw. der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (etwa: Beschluss vom 10. September 2014 - L 7 AS 1385/14 B ER, Rn 18 - zitiert nach juris ; ähnlich: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010 - L 5 AS 2025/10 B ER - LSG Bayern, Beschluss vom 02. Februar 2012 - L 11 AS 932/11 B PKH - LSG Hessen, Beschluss vom 28. März 2014 - L 7 AS 802/13 B ER; wohl auch: 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14

    Bedarf für Unterkunft und Heizung - Anordnungsgrund Kündigungslage -

    Der verbreiteten Auffassung, ein Anordnungsgrund bestehe (jedenfalls) erst dann, wenn eine Räumungsklage erhoben ist (etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B RdNr 12, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B, juris) folgt der Senat damit nicht, denn zum einen erscheint es nicht zweckmäßig, mit einstweiligem Rechtsschutz erst zu dem Zeitpunkt einzusetzen, zu dem die absehbaren Kosten des Zivilprozesses angefallen sind, zum anderen wird die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Rechtshängigkeit der Räumungsklage mit der Überlegung "gerechtfertigt", diese Handhabung führe zu sachgerechten Ergebnissen, weil die Kündigungswirkungen noch durch Zahlung der rückständigen Miete innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (durch den Grundsicherungsträger) abgewendet werden könnten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - L 6 AS 29/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dieses beträgt nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 18. Juni 2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - zitiert nach juris, Rn. 134 f) 336, 00 EUR monatlich (in diesem Sinne auch LSG Potsdam, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B ER - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 9 AS 363/17
    Vor diesem Hintergrund bedarf es anlässlich des vorliegenden Verfahrens keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund im Bereich der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann besteht, wenn eine Räumungsklage anhängig ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER - und vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B - , LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B - jeweils Juris, jeweils m.w.N.), oder ob die erforderliche Eilbedürftigkeit einer Entscheidung bereits dann erfüllt sein kann, wenn das Bestehen einer Kündigungslage glaubhaft gemacht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 9 AS 5229/14
    Vor diesem Hintergrund bedarf es anlässlich des vorliegenden Verfahrens keiner Entscheidung, ob ein Anordnungsgrund im Bereich der Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung erst dann besteht, wenn eine Räumungsklage anhängig ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER - und vom 23. Oktober 2013 - L 12 AS 1449/13 B - , LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2012 - L 18 AS 1867/12 B - jeweils Juris, jeweils m.w.N.) oder ob die erforderliche Eilbedürftigkeit einer Entscheidung bereits dann erfüllt sein kann, wenn das Bestehen einer Kündigungslage glaubhaft gemacht ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2014 - L 10 AS 1393/14 B ER).
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